Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest, definiert Sonderzahlungen und bestimmt die Berechnungsgrundlage für Überstunden. Sie gilt in ganz Österreich und trat am 1. März 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 488,10 €, im 2. Lehrjahr 638,10 € und im 3. Lehrjahr 893,30 €.
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