<!--[-->Lehrlingsentschädigung für Sportadministration (Verordnung 2012)<!--]-->
Lehrlingsentschädigung für Sportadministration (Verordnung 2012) Verordnung vom 3/28/2012
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest, definiert Sonderzahlungen und bestimmt die Berechnungsgrundlage für Überstunden. Sie gilt in ganz Österreich und trat am 1. März 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 488,10 €, im 2. Lehrjahr 638,10 € und im 3. Lehrjahr 893,30 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.