Zusammenfassung
Die Verordnung 2012 regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer und legt fest, dass seit dem 1. April 2012 ein Steuerabzug nach § 93 EStG vorzunehmen ist, wobei bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer angerechnet werden dürfen.Bundesministerium für Finanzen3/28/2012XXIV
Finanzen
Steuerwesen
Internationales Steuerrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2012 regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer und legt fest, dass seit dem 1. April 2012 ein Steuerabzug nach § 93 EStG vorzunehmen ist, wobei bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer angerechnet werden dürfen.Schwerpunkte
- Bei im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen muss der Steuerabzug nach § 93 EStG vorgenommen werden, selbst wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen greift, sofern der kombinierte Steuersatz unter dem in § 27a Abs. 1 festgelegten Satz liegt.
- Bei der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge kann die tatsächlich gezahlte ausländische Quellensteuer bis zu 15 % der Kapitalerträge auf die österreichische KESt angerechnet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.