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Auslands‑KESt‑Verordnung 2012: Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Verordnung vom 28.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 2012 regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer und legt fest, dass seit dem 1. April 2012 ein Steuerabzug nach § 93 EStG vorzunehmen ist, wobei bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer angerechnet werden dürfen.
Bundesministerium für Finanzen3/28/2012XXIV
Finanzen
Steuerwesen
Internationales Steuerrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2012 regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer und legt fest, dass seit dem 1. April 2012 ein Steuerabzug nach § 93 EStG vorzunehmen ist, wobei bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer angerechnet werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Bei im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen muss der Steuerabzug nach § 93 EStG vorgenommen werden, selbst wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen greift, sofern der kombinierte Steuersatz unter dem in § 27a Abs. 1 festgelegten Satz liegt.
  • Bei der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge kann die tatsächlich gezahlte ausländische Quellensteuer bis zu 15 % der Kapitalerträge auf die österreichische KESt angerechnet werden.
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