<!--[-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013)
Verordnung vom 02.01.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 die Stundenvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen fest und hebt die frühere Regelung von 2011 auf.
Bundesministerium für Justiz1/2/2013XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 die Stundenvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen fest und hebt die frühere Regelung von 2011 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Bruttostundenvergütung von Strafgefangenen fest, bevor Kostenanteile und Versicherungsbeiträge abgezogen werden.
  • Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,34 € pro Arbeitsstunde vergütet.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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