Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 die Stundenvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen fest und hebt die frühere Regelung von 2011 auf.Bundesministerium für Justiz1/2/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 die Stundenvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen fest und hebt die frühere Regelung von 2011 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Bruttostundenvergütung von Strafgefangenen fest, bevor Kostenanteile und Versicherungsbeiträge abgezogen werden.
- Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,34 € pro Arbeitsstunde vergütet.
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