<!--[-->Novelle zur Altlastenatlas‑Verordnung 2013<!--]-->
Novelle zur Altlastenatlas‑Verordnung 2013
Verordnung vom 22.04.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt und korrigiert den Altlastenatlas, fügt neue kontaminierte Standorte hinzu und legt das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge auf den 1. Mai 2013 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/22/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt und korrigiert den Altlastenatlas, fügt neue kontaminierte Standorte hinzu und legt das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge auf den 1. Mai 2013 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (Abs. 17) wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum 1. Mai 2013 regelt.
  • Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue Einträge (z. B. Deponien K7, K25, N3, O3, …) mit Angaben zu Lage, Art der Altlast, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdaten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.