<!--[-->Post‑Erhebungs‑Verordnung 2013 – verpflichtende Statistik für den Postsektor<!--]-->
Post‑Erhebungs‑Verordnung 2013 – verpflichtende Statistik für den Postsektor
Verordnung vom 22.04.2013

Zusammenfassung

Die 2013 erlassene Post‑Erhebungs‑Verordnung verpflichtet alle österreichischen Postanbieter, quartalsweise umfangreiche Daten zu Sendungen, Geschäftsstellen und Personal an die Rundfunk‑ und Telekom‑Regulierungs‑GmbH zu melden; die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2013XXIV
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die 2013 erlassene Post‑Erhebungs‑Verordnung verpflichtet alle österreichischen Postanbieter, quartalsweise umfangreiche Daten zu Sendungen, Geschäftsstellen und Personal an die Rundfunk‑ und Telekom‑Regulierungs‑GmbH zu melden; die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine verpflichtende statistische Erhebung im Postsektor ein, um Markt‑ und Wettbewerbsentwicklungen zu beobachten.
  • Alle im Sinne des Postmarktgesetzes definierten Postdiensteanbieter müssen vierteljährlich Daten zu Sendungsmengen, Geschäftsstellen, Briefkästen u. a. liefern (Vollerhebung).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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