Post‑Erhebungs‑Verordnung 2013 – verpflichtende Statistik für den Postsektor
Verordnung vom 22.04.2013Zusammenfassung
Die 2013 erlassene Post‑Erhebungs‑Verordnung verpflichtet alle österreichischen Postanbieter, quartalsweise umfangreiche Daten zu Sendungen, Geschäftsstellen und Personal an die Rundfunk‑ und Telekom‑Regulierungs‑GmbH zu melden; die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2013XXIV
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die 2013 erlassene Post‑Erhebungs‑Verordnung verpflichtet alle österreichischen Postanbieter, quartalsweise umfangreiche Daten zu Sendungen, Geschäftsstellen und Personal an die Rundfunk‑ und Telekom‑Regulierungs‑GmbH zu melden; die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine verpflichtende statistische Erhebung im Postsektor ein, um Markt‑ und Wettbewerbsentwicklungen zu beobachten.
- Alle im Sinne des Postmarktgesetzes definierten Postdiensteanbieter müssen vierteljährlich Daten zu Sendungsmengen, Geschäftsstellen, Briefkästen u. a. liefern (Vollerhebung).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.