Zusammenfassung
Die Verordnung 106/2013 ergänzt die Luftverkehrsregeln 2010 um einen neuen Paragraphen 1a mit unionsrechtlichen Bestimmungen, benennt Austro Control als zuständige Behörde und legt eine Übergangsfrist bis zum 4. Dezember 2014 fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 106/2013 ergänzt die Luftverkehrsregeln 2010 um einen neuen Paragraphen 1a mit unionsrechtlichen Bestimmungen, benennt Austro Control als zuständige Behörde und legt eine Übergangsfrist bis zum 4. Dezember 2014 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 1a wird nach § 1 eingefügt. Er enthält die unionsrechtlichen Bestimmungen, die aus verschiedenen EU‑Verordnungen übernommen wurden.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 81 hinzugefügt. Dort wird festgelegt, dass das geänderte Inhaltsverzeichnis und § 1a mit dem Tag der Kundmachung (22. April 2013) in Kraft treten.
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