Vergütungsregelung für die Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse als Dienstleister des Sozial‑ und Weiterbildungsfonds
Verordnung vom 30.04.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse für ihre Tätigkeit als Dienstleister des Sozial‑ und Weiterbildungsfonds vergütet wird – einmalig 154 000 €, 2013 jährlich 157 000 € und ab 2014 jährlich 444 000 €, indexiert an den Verbraucherpreisindex.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/30/2013XXIV
Finanzen
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse für ihre Tätigkeit als Dienstleister des Sozial‑ und Weiterbildungsfonds vergütet wird – einmalig 154 000 €, 2013 jährlich 157 000 € und ab 2014 jährlich 444 000 €, indexiert an den Verbraucherpreisindex.Schwerpunkte
- Eine einmalige Vergütung für die Ersteinrichtung beträgt 154 000 Euro.
- Für das Jahr 2013 wird eine jährliche Vergütung von 157 000 Euro gezahlt, aufgeteilt auf die Monate April bis Dezember.
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