Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2013 als Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird. Die Satzung gilt seit dem 1. April 2013 und umfasst Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/7/2013XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2013 als Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird. Die Satzung gilt seit dem 1. April 2013 und umfasst Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Kollektivvertrag als Satzung zu erklären.
- Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich fachlich auf Rettungs‑ und Krankentransportdienste, räumlich auf die gesamte Republik Österreich und persönlich auf alle Arbeitgeber und deren Beschäftigte in diesem Bereich.
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