Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Mai 2013 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie erweitert die Zuständigkeit des Beirats, nummeriert einen Abschnitt neu und fügt einen neuen Paragraphen ein, der den Inkrafttretungszeitpunkt festlegt.Bundesministerium für Inneres5/7/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Mai 2013 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie erweitert die Zuständigkeit des Beirats, nummeriert einen Abschnitt neu und fügt einen neuen Paragraphen ein, der den Inkrafttretungszeitpunkt festlegt.Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 1 Abs. 3 Z 1 wird um die Formulierung „sowie der Leitung einer Untergliederung der Sicherheitsakademie“ erweitert, damit diese Tätigkeit ausdrücklich zum Aufgabenbereich des Beirats gehört.
- In § 1 Abs. 4 entfällt die bisherige Ziffer 2; die alte Ziffer 3 wird zu Z 2 und die alte Ziffer 4 wird zu Z 3 umnummeriert, wodurch die Gliederung übersichtlicher wird.
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