<!--[-->Änderung der Verordnung zum Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst (2013)<!--]-->
Änderung der Verordnung zum Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst (2013)
Verordnung vom 07.05.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt das Gesetz über Dienstgrade im Exekutivdienst um eine Regel, die unter bestimmten Voraussetzungen die Beibehaltung des bisherigen Dienstgrades erlaubt, und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den Tag nach ihrer Veröffentlichung fest.
Bundesministerium für Inneres5/7/2013XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt das Gesetz über Dienstgrade im Exekutivdienst um eine Regel, die unter bestimmten Voraussetzungen die Beibehaltung des bisherigen Dienstgrades erlaubt, und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den Tag nach ihrer Veröffentlichung fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird in § 1 Abs. 3 eingefügt, der die Weiterführung des bisherigen Dienstgrades erlaubt, wenn persönliche Gründe vorliegen, das Verhältnis zum Arbeitsplatz angemessen ist und keine dienstlichen Gegeninteressen bestehen.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 5 hinzugefügt und legt fest, dass die geänderten Bestimmungen ab dem Tag nach Kundmachung gelten.
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