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Pauschalierungsverordnung für Land‑ und Forstwirtschaft 2015
Verordnung vom 10.05.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie kleine land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe ohne Buchführungspflicht ihren Gewinn pauschal ermitteln können. Sie definiert Schwellenwerte für Einheitswert, Fläche und Vieheinheiten und gibt unterschiedliche Pauschalsätze für Forst‑, Wein‑, Garten‑ und Obstbau.
Bundesministerium für Finanzen5/10/2013XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie kleine land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe ohne Buchführungspflicht ihren Gewinn pauschal ermitteln können. Sie definiert Schwellenwerte für Einheitswert, Fläche und Vieheinheiten und gibt unterschiedliche Pauschalsätze für Forst‑, Wein‑, Garten‑ und Obstbau.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Einheitswert ≤ 130 000 € und die nicht buchführungspflichtig sind.
  • Der Basis‑Durchschnittssatz für die Gewinnermittlung beträgt 42 % des Einheitswertes, sofern Einheitswert ≤ 75 000 €, Fläche ≤ 60 ha und Vieheinheiten ≤ 120.
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