Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 führt den vierten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Bundesministerium für Gesundheit5/15/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 führt den vierten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe 2011) wird in Kraft gesetzt.
- Die bisherigen Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den vierten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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