Änderung der Geschäftsordnung der Pensionssicherungskommission – Entscheidungsfindung und Datenbasis
Verordnung vom 21.05.2013Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Geschäftsordnung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, und die Kommission muss ihre Gutachten auf aktuellen Statistikdaten und Wirtschaftsprognosen bis September stützen. Außerdem kann das Ministerium externe Institute für die Erstellung von Gutachten beauftragen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/21/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Sozialversicherung
Pensionssicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Geschäftsordnung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, und die Kommission muss ihre Gutachten auf aktuellen Statistikdaten und Wirtschaftsprognosen bis September stützen. Außerdem kann das Ministerium externe Institute für die Erstellung von Gutachten beauftragen.Schwerpunkte
- Beschlüsse der Kommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
- Die Berechnung des Richtwertes und die Erstattung von Gutachten müssen auf den bis September verfügbaren Statistikdaten und Wirtschaftsprognosen basieren.
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