Zusammenfassung
Die Verordnung 134/2013 senkt die Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung um 50 % für Sportveranstaltungen und andere Vorhaben, wenn ein öffentliches Interesse an der Gesundheitsvorsorge besteht, und definiert Kriterien dafür.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/23/2013XXIV
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 134/2013 senkt die Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung um 50 % für Sportveranstaltungen und andere Vorhaben, wenn ein öffentliches Interesse an der Gesundheitsvorsorge besteht, und definiert Kriterien dafür.Schwerpunkte
- Für Sportveranstaltungen und andere Vorhaben mit öffentlichem Interesse an der Gesundheitsvorsorge wird die Kostenlast um 50 % reduziert, sofern keine Erwerbsinteressen des Veranstalters bestehen.
- Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Veranstaltung Zuschauer zu ähnlicher sportlicher Betätigung anregt und damit die Gesundheit fördert – besonders bei Sportarten, die bei Olympischen Spielen vertreten sind.
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