Änderungen der Finanzverordnung 151/2013 (Geografische Zuordnungen, Namensänderungen und neue Finanzpolizei)
Verordnung vom 05.06.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 151/2013 nimmt mehrere Änderungen an einer früheren Finanzverordnung vor: Sie korrigiert Ortsbezeichnungen und Schreibfehler, ersetzt den Namen "Unabhängiger Finanzsenat" durch "Bundesfinanzgericht", führt die neue Einheit "Finanzpolizei" ein und ergänzt weitere Absätze. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Juli 2013, ein Teil erst ab 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Finanzen6/5/2013XXIV
Finanzwesen
Finanzausgleich
Verwaltungsrecht
Bundeshaushaltsgesetz
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 151/2013 nimmt mehrere Änderungen an einer früheren Finanzverordnung vor: Sie korrigiert Ortsbezeichnungen und Schreibfehler, ersetzt den Namen "Unabhängiger Finanzsenat" durch "Bundesfinanzgericht", führt die neue Einheit "Finanzpolizei" ein und ergänzt weitere Absätze. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Juli 2013, ein Teil erst ab 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Die geografische Zuordnung für Wien‑Gebiete wird von "für Wien 3/11/Schwechat Gerasdorf" zu "für Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf" geändert.
- Die alte Formulierung "für Wien 6/7/15" wird vollständig gestrichen.
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