Zusammenfassung
Die Verordnung 153/2013 verschärft die Qualifikationsvoraussetzungen für Lebensmittelgutachter, führt neue Ausbildungsnachweise ein und nummeriert mehrere Paragraphen neu.Bundesministerium für Gesundheit6/6/2013XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 153/2013 verschärft die Qualifikationsvoraussetzungen für Lebensmittelgutachter, führt neue Ausbildungsnachweise ein und nummeriert mehrere Paragraphen neu.Schwerpunkte
- Personen, die eigenverantwortlich Gutachten erstellen dürfen, müssen eine wissenschaftliche Berufsvorbildung (Diplom, Master oder Doktor) in den in den §§ 2‑4 genannten Fachrichtungen nachweisen.
- Für die Berufsvorbildung ist ein Abschluss (Diplom, konsekutiver Master oder Doktor) an einer inländischen Universität/Fachhochschule oder einem gleichwertigen Abschluss aus einem EU/EWR‑Staat oder der Schweiz erforderlich.
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