Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftwagen im Karawankentunnel an allen Samstagen von Juni bis September 2013 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für bestimmte Güter und Notdienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/6/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein temporäres Fahrverbot für schwere Lastkraftwagen im Karawankentunnel an allen Samstagen von Juni bis September 2013 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für bestimmte Güter und Notdienste.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt an allen Samstagen von 22. Juni 2013 bis 7. September 2013 zwischen 8:00 und 14:00 Uhr im Karawankentunnel.
- Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Gütern zu oder von Flughäfen, Militärflugplätzen (für zivile Zwecke) sowie im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Umkreises von festgelegten Be‑ und Entladebahnhöfen dienen.
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