Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 erweitert die nach dem Epidemiegesetz bestehenden Anzeigepflicht um Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von MERS‑CoV, um eine frühzeitige Erkennung und Kontrolle dieser Krankheit zu ermöglichen.Bundesministerium für Gesundheit6/7/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 erweitert die nach dem Epidemiegesetz bestehenden Anzeigepflicht um Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von MERS‑CoV, um eine frühzeitige Erkennung und Kontrolle dieser Krankheit zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die gesetzliche Anzeigepflicht um MERS‑CoV.
- Meldungen müssen Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von MERS‑CoV umfassen.
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