<!--[-->Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2013 – Nutzung nicht‑zugelassener Impfstoffe bis 31. Mai 2014<!--]-->
Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2013 – Nutzung nicht‑zugelassener Impfstoffe bis 31. Mai 2014
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2014 den Einsatz bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Präparate, regelt deren Einfuhr, Meldepflichten und die Voraussetzung für amtliche Aufträge.
Bundesministerium für Gesundheit6/10/2013XXIV
Gesundheit
Veterinärrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2014 den Einsatz bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Präparate, regelt deren Einfuhr, Meldepflichten und die Voraussetzung für amtliche Aufträge.

Schwerpunkte

  • Erlaubt bis zum 31. Mai 2014 den Einsatz von fünf nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, die in Deutschland, Südafrika oder Kanada zugelassen sind.
  • Ermöglicht die Nutzung nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel für Tuberkulosediagnostik, wenn sie in einem EU‑Staat, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
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Stöger Alois, diplômé

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