Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: 7,49 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: 7,49 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und ist ausschließlich für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Spielwaren bestimmt.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,49 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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