Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Sie bestimmt Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Sie bestimmt Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Aufträge zum Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken ab, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,81 € zugrunde gelegt wird.
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