Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Kunststoffherstellung fest: Stundenlohn 7,76 €, 10 % Zuschlag, plus Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 %. Gültig ab 1. Mai 2013 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Kunststoffherstellung fest: Stundenlohn 7,76 €, 10 % Zuschlag, plus Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 %. Gültig ab 1. Mai 2013 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeber, die Kunststoffarbeiten an Heimarbeiter/innen vergeben.
- Der Stücklohn wird mit einem Stundenlohn von 7,76 € berechnet.
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