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Nadelstichverordnung – Schutz vor Verletzungen durch spitze medizinische Instrumente
Verordnung vom 03.01.2013

Zusammenfassung

Die Nadelstichverordnung schützt Beschäftigte im Gesundheits‑ und Veterinärwesen vor Verletzungen durch spitze Instrumente. Sie fordert sichere Arbeitsverfahren, Informationspflichten und ein Meldesystem für Unfälle. Die Regelungen traten am 11. Mai 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/3/2013XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Nadelstichverordnung schützt Beschäftigte im Gesundheits‑ und Veterinärwesen vor Verletzungen durch spitze Instrumente. Sie fordert sichere Arbeitsverfahren, Informationspflichten und ein Meldesystem für Unfälle. Die Regelungen traten am 11. Mai 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten im Gesundheits‑, Veterinär‑ und Laborbereich, in denen ein Risiko durch spitze Instrumente besteht.
  • Arbeitgeber müssen, wenn möglich, Instrumente mit integrierten Sicherheitsmechanismen bereitstellen, das Wiederaufsetzen von Schutzkappen verbieten und sichere Entsorgungsbehälter in unmittelbarer Nähe bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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