Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das ganze Bundesgebiet verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter*innen fest, die kunstgewerbliche Artikel herstellen oder bearbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das ganze Bundesgebiet verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter*innen fest, die kunstgewerbliche Artikel herstellen oder bearbeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
- Qualifizierte Arbeiten (z. B. Hinterglasmalerei) erhalten einen Stundenlohn von 7,64 €, nicht‑qualifizierte Arbeiten erhalten 6,53 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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