<!--[-->Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2013)<!--]-->
Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2013)
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das ganze Bundesgebiet verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter*innen fest, die kunstgewerbliche Artikel herstellen oder bearbeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das ganze Bundesgebiet verbindliche Löhne und Zuschläge für Heimarbeiter*innen fest, die kunstgewerbliche Artikel herstellen oder bearbeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
  • Qualifizierte Arbeiten (z. B. Hinterglasmalerei) erhalten einen Stundenlohn von 7,64 €, nicht‑qualifizierte Arbeiten erhalten 6,53 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.