Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,49 € berechnet.
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