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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (01.05.2013)
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2013.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,49 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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