Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Anpassung von Knöpfen (außer Zwirnknöpfen) fest. Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,37 € berechnet und um einen 10 %‑Zuschlag erhöht. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Anpassung von Knöpfen (außer Zwirnknöpfen) fest. Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,37 € berechnet und um einen 10 %‑Zuschlag erhöht. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitgeber/innen, die Heimarbeiter/innen in der Knopfherstellung und -adjustierung einsetzen, ausgenommen Zwirnknöpfe.
- Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 8,37 € berechnet.
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