Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 € plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,49 € plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeber*innen, die Drechsler‑ und sonstige Holzwaren zu Hause herstellen oder bearbeiten lassen.
- Das Entgelt wird als Stückentgelt berechnet, wobei ein Stundenlohn von 7,49 € zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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