<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung (2013)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung (2013)
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Heimarbeitszuschlag und tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Heimarbeitszuschlag und tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst die Herstellung sowie Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Für jede Bürsten‑ bzw. Pinselkategorie sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.