Zusammenfassung
Die Verordnung legt vier Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung als leistungsdefinierende Stellen fest, damit sie ihre Leistungen in der Transparenzdatenbank melden.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung6/10/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt vier Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung als leistungsdefinierende Stellen fest, damit sie ihre Leistungen in der Transparenzdatenbank melden.Schwerpunkte
- Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wird als leistungsdefinierende Stelle festgelegt, um Forschungsprojekte und Stipendien transparent zu melden.
- Die Studienbeihilfenbehörde wird als leistungsdefinierende Stelle bestimmt, damit Studienförderungen zentral erfasst werden.
Dokumente (PDFs)
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