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Erste Transparenzdatenbank‑Übertragungsverordnung BMWF (2013)
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt vier Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung als leistungsdefinierende Stellen fest, damit sie ihre Leistungen in der Transparenzdatenbank melden.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung6/10/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt vier Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung als leistungsdefinierende Stellen fest, damit sie ihre Leistungen in der Transparenzdatenbank melden.

Schwerpunkte

  • Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wird als leistungsdefinierende Stelle festgelegt, um Forschungsprojekte und Stipendien transparent zu melden.
  • Die Studienbeihilfenbehörde wird als leistungsdefinierende Stelle bestimmt, damit Studienförderungen zentral erfasst werden.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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