Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 fügt einen neuen Lohnzuschlag für Schichtarbeiter in die BUAG‑Zuschlagsverordnung ein und legt dessen Höhe sowie das Inkrafttreten fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/3/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 fügt einen neuen Lohnzuschlag für Schichtarbeiter in die BUAG‑Zuschlagsverordnung ein und legt dessen Höhe sowie das Inkrafttreten fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Lohnzuschlag für Schichtarbeiter wird eingeführt. Er beträgt das 2,80‑fache des um 25 % erhöhten Kollektivstundenlohns und gilt für jede Anwartschafts‑Woche.
- Für jede geleistete Anwartschafts‑Woche erhalten Arbeitnehmer 0,69343 des gezahlten Zuschlags als zusätzlichen Anspruch.
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