<!--[-->Einführung eines Lohnzuschlags für Schichtarbeit (BUAG‑Änderung 2013)<!--]-->
Einführung eines Lohnzuschlags für Schichtarbeit (BUAG‑Änderung 2013)
Verordnung vom 03.01.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 fügt einen neuen Lohnzuschlag für Schichtarbeiter in die BUAGZuschlagsverordnung ein und legt dessen Höhe sowie das Inkrafttreten fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/3/2013XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 fügt einen neuen Lohnzuschlag für Schichtarbeiter in die BUAGZuschlagsverordnung ein und legt dessen Höhe sowie das Inkrafttreten fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lohnzuschlag für Schichtarbeiter wird eingeführt. Er beträgt das 2,80‑fache des um 25 % erhöhten Kollektivstundenlohns und gilt für jede Anwartschafts‑Woche.
  • Für jede geleistete Anwartschafts‑Woche erhalten Arbeitnehmer 0,69343 des gezahlten Zuschlags als zusätzlichen Anspruch.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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