Zusammenfassung
Die 170. Verordnung von 12. Juni 2013 ergänzt die Verordnung über Dienstausweise um neue Bezeichnungen für Finanzbehörden und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2013 fest.Bundesministerium für Finanzen6/12/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 170. Verordnung von 12. Juni 2013 ergänzt die Verordnung über Dienstausweise um neue Bezeichnungen für Finanzbehörden und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2013 fest.Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen der Finanzbehörden werden erweitert: Bundesfinanzakademie, Bundesministerium für Finanzen, Central Liaison Office, Finanzamt, Finanzpolizei, Finanzprokuratur, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung, Unabhängiger Finanzsenat und Zollamt.
- Ein neuer Absatz 5 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelungen zum 1. Juli 2013 bestimmt.
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