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Änderung der Hämovigilanz‑Verordnung 2007 (Verordnung 173/2013)
Verordnung vom 18.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 173/2013 erweitert die Meldungspflichten für ernsthafte Zwischenfälle im Blutwesen und passt das österreichische Recht an EU‑Vorgaben an.
Bundesministerium für Gesundheit6/18/2013XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Europäische Union

Zusammenfassung

Die Verordnung 173/2013 erweitert die Meldungspflichten für ernsthafte Zwischenfälle im Blutwesen und passt das österreichische Recht an EU‑Vorgaben an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Meldungen zu ernsten unerwünschten Reaktionen und Zwischenfällen im Zusammenhang mit Blut, jedoch nicht für diagnostische Blutentnahmen.
  • Meldepflichtig sind nun neben den Leitern von Krankenhausblutdepots und Krankenanstalten auch niedergelassene Ärzt*innen sowie Ärzt*innen in Gruppenpraxen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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