Zusammenfassung
Die Verordnung 173/2013 erweitert die Meldungspflichten für ernsthafte Zwischenfälle im Blutwesen und passt das österreichische Recht an EU‑Vorgaben an.Bundesministerium für Gesundheit6/18/2013XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Zusammenfassung
Die Verordnung 173/2013 erweitert die Meldungspflichten für ernsthafte Zwischenfälle im Blutwesen und passt das österreichische Recht an EU‑Vorgaben an.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Meldungen zu ernsten unerwünschten Reaktionen und Zwischenfällen im Zusammenhang mit Blut, jedoch nicht für diagnostische Blutentnahmen.
- Meldepflichtig sind nun neben den Leitern von Krankenhausblutdepots und Krankenanstalten auch niedergelassene Ärzt*innen sowie Ärzt*innen in Gruppenpraxen.
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