<!--[-->Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung (2013)<!--]-->
Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung (2013)
Verordnung vom 18.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 erklärt den Kollektivvertrag für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen als landesweit verbindliche Satzung. Sie legt den Geltungsbereich, Ausnahmen und das Inkrafttreten zum 1. Mai 2013 fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/18/2013XXIV
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 erklärt den Kollektivvertrag für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen als landesweit verbindliche Satzung. Sie legt den Geltungsbereich, Ausnahmen und das Inkrafttreten zum 1. Mai 2013 fest.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen als Satzung, sodass er in ganz Österreich rechtsverbindlich ist.
  • Die Satzung gilt für alle privaten Anbieter berufsorientierter außerbetrieblicher Erwachsenenbildung, die nach arbeitsmarktrechtlichen oder förderrechtlichen Bestimmungen anerkannt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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