Einbeziehung von Wasserrettungsmitgliedern in die Zusatz‑Unfallversicherung Verordnung vom 6/24/2013
Bundesministerium für Gesundheit6/24/2013XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. Juni 2013 nimmt die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung (Landesverbände Kärnten und Wien) in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; Inkrafttreten am 1. Juli 2013.Schwerpunkte
- Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Kärnten“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Wien (ÖWR‑LV Wien)“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
