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Einbeziehung von Wasserrettungsmitgliedern in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 24.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. Juni 2013 nimmt die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung (Landesverbände Kärnten und Wien) in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; Inkrafttreten am 1. Juli 2013.
Bundesministerium für Gesundheit6/24/2013XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. Juni 2013 nimmt die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung (Landesverbände Kärnten und Wien) in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; Inkrafttreten am 1. Juli 2013.

Schwerpunkte

  • Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Kärnten“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Wien (ÖWR‑LV Wien)“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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