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Einbeziehung von Wasserrettungsmitgliedern in die Zusatz‑Unfallversicherung Verordnung vom 6/24/2013
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Bundesministerium für Gesundheit6/24/2013XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. Juni 2013 nimmt die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung (Landesverbände Kärnten und Wien) in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; Inkrafttreten am 1. Juli 2013.

Schwerpunkte

  • Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Kärnten“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Wien (ÖWR‑LV Wien)“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
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Stöger Alois, diplômé

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