Zusammenfassung
Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit6/26/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einen neuen Absatz (44) in § 11 Abs. 43 einführt.
- Für jedes aufgeführte Präparat wird ein Preis in Cent pro Gramm (bzw. für Gefäße in Cent pro Stück) festgelegt – z. B. Aluminiumacetat‑tartrat‑Lösung 344 Cent/100 g.
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