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Änderung der Arzneitaxe 2013 – neue Preise und Bezeichnungen
Verordnung vom 26.06.2013

Zusammenfassung

Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit6/26/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einen neuen Absatz (44) in § 11 Abs. 43 einführt.
  • Für jedes aufgeführte Präparat wird ein Preis in Cent pro Gramm (bzw. für Gefäße in Cent pro Stück) festgelegt – z. B. Aluminiumacetat‑tartrat‑Lösung 344 Cent/100 g.
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