Einrichtung von Familiengerichtshilfen an 12 österreichischen Standorten (2013)
Verordnung vom 27.06.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 richtet Familiengerichtshilfen an zwölf Standorten ein und legt fest, welche Bezirksgerichte von welchem Standort betreut werden. Der Modellbetrieb wird beendet und die Einrichtungen treten am 1. Juli 2013 in den Regelbetrieb über.Bundesministerium für Justiz6/27/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 richtet Familiengerichtshilfen an zwölf Standorten ein und legt fest, welche Bezirksgerichte von welchem Standort betreut werden. Der Modellbetrieb wird beendet und die Einrichtungen treten am 1. Juli 2013 in den Regelbetrieb über.Schwerpunkte
- Einrichtung von Familiengerichtshilfen an zwölf österreichweiten Standorten, die ab dem 1. Juli 2013 in Kraft treten.
- Jeder Standort ist für eine festgelegte Gruppe von Bezirksgerichten zuständig, wobei die Wiener Jugendgerichtshilfe nicht zu den Familiengerichtshilfen zählt.
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