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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung – neue regionale AMS‑Zuständigkeiten
Verordnung vom 28.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 188/2013 definiert neue Zuständigkeitsbereiche für vier regionale Arbeitsmarktservices in Österreich und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/28/2013XXIV
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 188/2013 definiert neue Zuständigkeitsbereiche für vier regionale Arbeitsmarktservices in Österreich und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Arbeitsmarktservice Fürstenfeld ist künftig für die Gemeinden Altenmarkt bei Fürstenfeld, Blumau, Burgau, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hainersdorf, Ilz, Loipersdorf bei Fürstenfeld, Nestelbach im Ilztal, Ottendorf an der Rittschein, Söchau, Stein und Übersbach zuständig.
  • Der Arbeitsmarktservice Hartberg übernimmt die Zuständigkeit für rund 70 Gemeinden im Bezirk Hartberg, darunter Bad Waltersdorf, Dechantskirchen, Ebersdorf, Friedberg und viele weitere.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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