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Gasölproben‑Kostenverordnung 2013 – Festlegung des Proben‑Tarifs
Verordnung vom 28.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den einheitlichen Tarif von 383 Euro für die Probenahme und Untersuchung von Gasöl für Binnenschiffe, Sportboote und mobile Geräte fest. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung (29.06.2013) in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/28/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den einheitlichen Tarif von 383 Euro für die Probenahme und Untersuchung von Gasöl für Binnenschiffe, Sportboote und mobile Geräte fest. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung (29.06.2013) in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der einheitliche Tarif für die Probenahme und Untersuchung von Gasöl beträgt 383 Euro pro Probe.
  • Der Tarif gilt für Proben von Gasöl, die bei nicht auf See befindlichen Binnenschiffen, Sportbooten und mobilen Maschinen sowie Geräten entnommen werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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