Verordnung zur Satzung des Kollektivvertrags für Orthopädieschuhmacher (Kärnten, Salzburg, Steiermark)
Verordnung vom 02.07.2013Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark zur Satzung. Sie legt den Geltungsbereich, das Inkrafttreten am 1. Juni 2013 und Ausnahmen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2013XXIV
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark zur Satzung. Sie legt den Geltungsbereich, das Inkrafttreten am 1. Juni 2013 und Ausnahmen fest.Schwerpunkte
- Die Satzung gilt für Orthopädieschuhmacher‑Betriebe in den Ländern Kärnten, Salzburg und Steiermark.
- Der Geltungsbereich umfasst fachlich die Landesinnungen der Gesundheitsberufe, örtlich die genannten Bundesländer und persönlich alle Arbeitgeber*innen und deren Beschäftigte ohne bestehenden Kollektivvertrag.
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