<!--[-->Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleich im Ausland – Juli 2013<!--]-->
Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleich im Ausland – Juli 2013
Verordnung vom 04.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2013 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbeamte und -vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort und basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/4/2013XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli 2013 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbeamte und -vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort und basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf den Bestimmungen des § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Möglichkeit zur Festlegung von Hundertsätzen vorsehen.
  • Für den Monat Juli 2013 wird für jede im Ausland tätige Dienststelle ein Hundertsatz definiert, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.