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Verbot von Pflanzenschutzmitteln im Lebensmittel‑Einzelhandel (BGBl. II Nr. 198/2013)
Verordnung vom 04.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 um ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmittel‑Einzelhandelsbetrieben und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2014 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/4/2013XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 um ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmittel‑Einzelhandelsbetrieben und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2014 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 8 in § 1 verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Betrieben, die überwiegend Lebensmittel im Einzelhandel – insbesondere im Selbstbedienungs‑Verkauf – vertreiben.
  • Ein neuer Absatz 11 in § 15 verweist auf das Inkrafttreten des neuen Absatzes 8 und legt den Wirksamkeitsbeginn auf den 1. Jänner 2014 fest.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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