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Elektronische Meldungen von Ärzt*innen und Krankenanstalten in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten
Verordnung vom 08.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt Ärzt*innen und Krankenanstalten, meldepflichtige Krankheitsfälle elektronisch in ein zentrales Register einzutragen; bei technischen Störungen ist eine telefonische Meldung innerhalb von 24 Stunden vorgeschrieben.
Bundesministerium für Gesundheit7/8/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt Ärzt*innen und Krankenanstalten, meldepflichtige Krankheitsfälle elektronisch in ein zentrales Register einzutragen; bei technischen Störungen ist eine telefonische Meldung innerhalb von 24 Stunden vorgeschrieben.

Schwerpunkte

  • Ärzt*innen und Krankenanstalten dürfen meldepflichtige Krankheitsfälle elektronisch in ein zentrales Register eintragen.
  • Bei einem technischen Ausfall des Registers muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden telefonisch erfolgen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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