Zusammenfassung
Die Verordnung 204/2013 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte I. und II. Instanz sowie die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz, indem sie neue Register einführt, Zuständigkeiten bei Gebührenprüfungen präzisiert und Berichtspflichten für Oberlandesgerichte festlegt.Bundesministerium für Justiz7/10/2013XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 204/2013 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte I. und II. Instanz sowie die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz, indem sie neue Register einführt, Zuständigkeiten bei Gebührenprüfungen präzisiert und Berichtspflichten für Oberlandesgerichte festlegt.Schwerpunkte
- In § 11 Abs. 1 wird Ziffer 39 in Ziffer 41 umbenannt und neue Ziffern 39 sowie 40 für sicherheitsrelevante Vorfälle bzw. Revisor‑Einsätze eingeführt.
- § 283 Abs. 1 regelt, welcher Revisor bzw. welche Revisorin die Überprüfung von Zeugen‑, Sachverständigen‑ und Dolmetschergebühren in den verschiedenen Gerichtsinstanzen durchführt.
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