<!--[-->Änderung der LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung – neue Qualifikationsdefinitionen<!--]-->
Änderung der LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung – neue Qualifikationsdefinitionen Verordnung vom 7/10/2013
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Bundesministerium für Gesundheit7/10/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 10. Juli 2013 ändert die LMSVGAus‑ und Weiterbildungsverordnung. Sie präzisiert, welche Abschlüsse – insbesondere Kolleg‑Abschlüsse und Reifeprüfungen – für die Aus‑ und Weiterbildung im Lebensmittelbereich anerkannt werden.

Schwerpunkte

  • Die neue Formulierung von lit. b erweitert die zulässigen Abschlüsse um einen Kolleg‑Abschluss an den in lit. a genannten Lehranstalten oder deren Sonderformen.
  • Lit. c definiert nun, dass eine Reifeprüfung an einer höheren Schule oder eine Berufsreifeprüfung in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr‑ oder Facharbeiterabschluss anerkannt wird.
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Stöger Alois, diplômé

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