Änderung der LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung – neue Qualifikationsdefinitionen Verordnung vom 7/10/2013
Bundesministerium für Gesundheit7/10/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. Juli 2013 ändert die LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung. Sie präzisiert, welche Abschlüsse – insbesondere Kolleg‑Abschlüsse und Reifeprüfungen – für die Aus‑ und Weiterbildung im Lebensmittelbereich anerkannt werden.Schwerpunkte
- Die neue Formulierung von lit. b erweitert die zulässigen Abschlüsse um einen Kolleg‑Abschluss an den in lit. a genannten Lehranstalten oder deren Sonderformen.
- Lit. c definiert nun, dass eine Reifeprüfung an einer höheren Schule oder eine Berufsreifeprüfung in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr‑ oder Facharbeiterabschluss anerkannt wird.
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