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Novellierung der Fruchtsaftverordnung 2013
Verordnung vom 10.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 206/2013 ergänzt die Fruchtsaftverordnung um neue Definitionen, zulässige Zutaten und Kennzeichnungs‑ sowie Übergangsregeln für Fruchtsäfte, Fruchtnektare und verwandte Erzeugnisse.
Bundesministerium für Gesundheit7/10/2013XXIV
Gesundheit
Lebensmittel
Verbraucherschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 206/2013 ergänzt die Fruchtsaftverordnung um neue Definitionen, zulässige Zutaten und Kennzeichnungs‑ sowie Übergangsregeln für Fruchtsäfte, Fruchtnektare und verwandte Erzeugnisse.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die wichtigsten Produkte – Frucht, Fruchtmark, konzentriertes Fruchtmark, Aroma, Zuckerarten und Honig – und legt fest, welche Eigenschaften sie haben müssen (z. B. gesund, reif, frisch).
  • Der Brixwert von Fruchtsäften muss dem natürlichen Wert der jeweiligen Frucht entsprechen und darf nur bei Mischungen mit derselben Fruchtart verändert werden.
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Stöger Alois, diplômé

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