<!--[-->Änderung der Parameterverordnung – Arbeitslosenversicherung (Fachkräftestipendien, 25 Mio. € Obergrenze)<!--]-->
Änderung der Parameterverordnung – Arbeitslosenversicherung (Fachkräftestipendien, 25 Mio. € Obergrenze)
Verordnung vom 11.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 207/2013 erweitert die Arbeitslosenversicherung um eine Obergrenze von 25 Mio. € für Fachkräftestipendien in den Jahren 2013‑2014 und legt das Inkrafttreten auf den 01.07.2013 fest.
Bundesministerium für Finanzen7/11/2013XXIV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung 207/2013 erweitert die Arbeitslosenversicherung um eine Obergrenze von 25 Mio. € für Fachkräftestipendien in den Jahren 2013‑2014 und legt das Inkrafttreten auf den 01.07.2013 fest.

Schwerpunkte

  • Für die Jahre 2013 und 2014 dürfen Auszahlungen für Fachkräftestipendien höchstens 25 Mio. € pro Finanzjahr betragen.
  • Der Anwendungsbereich von § 1 wird um Fachkräftestipendien nach § 34b AMSG erweitert.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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