Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine permanente Geschwindigkeitsmessung auf einem 5,6 km‑langen Abschnitt der A9‑Pyhrn‑Autobahn im Bosrucktunnel ein. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecke müssen angekündigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/12/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine permanente Geschwindigkeitsmessung auf einem 5,6 km‑langen Abschnitt der A9‑Pyhrn‑Autobahn im Bosrucktunnel ein. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecke müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Der Abschnitt zwischen km 58,12 und km 63,77 der A9‑Pyhrn‑Autobahn (Weströhre des Bosrucktunnels) wird als Messstrecke festgelegt.
- Auf dieser Messstrecke wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung gemessen.
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