Änderung der Arzneitaxe 2013 – neue Preisansätze für Medikamente und Behältnisse Verordnung vom 1/7/2013
Bundesministerium für Gesundheit1/7/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 21. Verordnung vom 7. Jänner 2013 ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie ab dem 1. Jänner 2013 neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und verschiedene Gefäße festlegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Preisansätze für über 150 Arzneimittel fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.
- Für verschiedene Kunststoff‑ und Glasgefäße (z. B. Weithalsgefäße, Tropfgläser) werden ebenfalls verbindliche Preise in Cent definiert.
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