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Änderung der Arzneitaxe 2013 – neue Preisansätze für Medikamente und Behältnisse Verordnung vom 1/7/2013
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Bundesministerium für Gesundheit1/7/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 21. Verordnung vom 7. Jänner 2013 ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie ab dem 1. Jänner 2013 neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und verschiedene Gefäße festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Preisansätze für über 150 Arzneimittel fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.
  • Für verschiedene Kunststoff‑ und Glasgefäße (z. B. Weithalsgefäße, Tropfgläser) werden ebenfalls verbindliche Preise in Cent definiert.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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