Zusammenfassung
Die 210. Verordnung von 2013 ändert mehrere Sicherheits‑ und Arbeitsmedizin‑Verordnungen, reduziert die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 auf 20 Stunden, fügt neue Absätze ein, vereinheitlicht Ministeriumsbezeichnungen und hebt die Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/15/2013XXIV
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Arbeitsschutz
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Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die 210. Verordnung von 2013 ändert mehrere Sicherheits‑ und Arbeitsmedizin‑Verordnungen, reduziert die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 auf 20 Stunden, fügt neue Absätze ein, vereinheitlicht Ministeriumsbezeichnungen und hebt die Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren auf.Schwerpunkte
- In den Verordnungen über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Zentren wird die Formulierung „im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit“ durch das Wort „hauptberuflich“ ersetzt und die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 20 Stunden reduziert.
- Ein neuer Absatz 5 wird in § 7 der AMZ‑VO eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen auf den ersten Tag des Monats nach Kundmachung festlegt.
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