<!--[-->Aufhebung der Delegation von Smog‑Vorwarnungen an Landeshauptleute (2013)<!--]-->
Aufhebung der Delegation von Smog‑Vorwarnungen an Landeshauptleute (2013)
Verordnung vom 18.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Juli 2013 hebt die 1989 erlassene Regelung auf, in der den Landeshauptleuten die Durchführung von Vorwarnungen nach den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertragen wurde.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Juli 2013 hebt die 1989 erlassene Regelung auf, in der den Landeshauptleuten die Durchführung von Vorwarnungen nach den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertragen wurde.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die Regelung von 1989 auf, die den Landeshauptleuten die Durchführung von Vorwarnungen nach den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertrug.
  • Damit endet die gesetzlich verankerte Delegation der Vorwarnungsaufgaben an die Landesbehörden; künftig muss eine neue Zuständigkeitsregelung geschaffen werden.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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