Aufhebung der Verordnung, mit der den Landeshauptmännern die Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertragen werden
Aufhebung der Verordnung, mit der den Landeshauptmännern die Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertragen werdenVerordnung vom 7/18/2013
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2013XXIV